Dienstag, 20. März 2007

Prügel erlaubt

PI berichtet: (Link)
Laut Koran darf ein Mann seine ungehorsame Frau züchtigen. Mit der Begründung lehnte es eine Familienrichterin ab, den Scheidungsantrag einer aus Marokko stammenden Deutschen als Härtefall zu behandeln.
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Eine deutsche Richterin zitiert den Koran, um einen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres abzulehnen. "Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB"

Diese "Züchtigung" ist übrigens selbst in Marokko ein Scheidungsgrund. Während also in Marokko die Frau geschützt würde, wendet Deutschland die Scharia an.

Hurra, die Scharia ist da!

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Nachtrag: Offensichtlich kennt die Richterin die muslimischen Bedingungen wirklich gut.
In einer Entgegnung zum Befangenheitsantrag schrieb sie: Falls die 26-Jährige weiter meine, sie habe Drohungen und Belästigungen ihres Ehemannes nicht ausreichend beachtet, müsse auch hier weiter auf den Koran verwiesen werden, „wonach die Ehre des Mannes, einfach ausgedrückt an die Keuschheit der Frau gebunden ist, d.h. im Grunde genommen für einen islamisch erzogenen Mann das Leben einer Frau nach westlichen Kulturregeln bereits einen Tatbestand der Ehrverletzung erfüllt.“
BILD online, leider nicht mehr zugänglich, aber hier wiederholt: klickmich

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Alice Schwarzer: Unser Rechtssystem wird von islamistischen Kräften unterwandert
Seyran Ates: Zweierlei Recht
Arsu Toker: Religion ist privat
Welt Online: Wie Richter falsches Gutmenschentum fördern
Berliner Morgenpost: Wo Toleranz mit Recht und Ordnung kollidiert
Stoiber sieht nach Koran-Urteil Gefahr des Einknickens vor Islam
Islam ist lieb

Anweisung: How to beat your wife: "The point of the beatings is to convey a message: 'Oh so and so, I am not happy,'"
Anweisung II: How to beat your wife II: "The blows should be concentrated on the hands and feet using a rod that is thin and light so that it does not leave scars or bruises on the body."

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