Das Landesarbeitsgericht Hamm wies Arbeitgeber an, ihren muslimischen Beschäftigten am Freitagnachmittag während der Arbeitszeit eine Gebetspause zuzugestehen. Schließlich habe der Islamrat das nachmittägliche Gebet als Pflicht eingestuft.schreibt zum Beispiel ein Autor in der Welt. Und er schaltet seinen Verstand ein:
Liebe Richterinnen und Richter, was hat der Koran im Arbeitsrecht zu suchen? Warum sollen Muslime ihre Religion nicht außerhalb der Arbeitszeit ausüben können?Er hat Recht, sie können ausserhalb der Arbeitszeit beten. Die Gebete können zusammengefasst werden. Es reicht die Möglichkeit, dass ein Nachteil entsteht, wie zB in einem Dokument aus WayToAllah e.V. festgehalten wird (p 130), und es reichen auch persönliche Gründe - die in besagtem Dokument nicht einmal spezifiziert werden.
Und abgesehen von der Erlaubnis im Islam: Hier gilt nicht die Scharia. Hier gilt säkulares Recht.
Warum also Pausen zugestehen? Warum ein Sonderrecht auf Grund der Religion sanktionieren?
Weil einknicken so schön ist.
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PI : Archaische Strukturen einer Unkultur verfestigen sich
Dokument: Wie man den Arbeitgeber zu Pausen bringt
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